Fachseminar: Grundlagen der Vollverzinsung bei der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer unterliegt als einzige kommunale Steuer der Vollverzinsung nach § 233a Abgabenordnung. Wenngleich diese Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und Gewerbesteuererstattungen durch die heutigen Veranlagungsverfahren weitestgehend automatisiert erfolgt, kann in Einzelfällen eine Berechnung „von Hand“ notwendig werden.
Sandra Luz
15. Oktober 2026
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08:30 -
16:30 Uhr
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